Straße gesperrt, Flug verpasst – Versicherungsschutz?

Den Flug verpassen, weil eine Straße stundenlang gesperrt ist: ärgerlich genug. Noch ärgerlicher wird es, wenn man für die Fahrt nicht genug Zeitpuffer einkalkuliert hat, und die für solche Fälle abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung deshalb die entstandenen Mehrkosten nicht tragen muss. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 3 U 81/24)