
Schlechte Nachricht für viele Privatversicherte: Ein großer Teil von ihnen muss im kommenden Jahr für die Krankenversicherung (PKV) spürbar mehr bezahlen als in diesem Jahr. Auch die private Pflegeversicherung wird teurer.
Nach Angaben des PKV-Verbands sind 60 Prozent der Kundinnen und Kunden mit einer privaten Vollversicherung von der Beitragserhöhung betroffen. Sie wird im Durchschnitt 13 Prozent betragen. Für manche kann es deutlich mehr werden, andere können glimpflicher davonkommen. Zum 1. Januar 2025 war die Erhöhung mit durchschnittlich 18 Prozent noch drastischer.
Die endgültigen Werte stehen noch nicht fest. Erfasst sind nur die Unternehmen , die ihre Beiträge immer zum Jahresanfang anpassen. Das ist bei der Mehrheit der Anbieter der Fall, manche folgen aber erst später im Jahr. Außerdem können die Anpassungen durch die Auflösung von Rückstellungen noch abgefedert werden.
Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung kann sich überhaupt privat versichern, die meisten haben ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Das private System steht Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familienangehörigen offen, Selbständigen und gut verdienenden Angestellten. Die Angestellten müssen mehr als die sogenannte Versicherungspflichtgrenze verdienen. Das sind in diesem Jahr 73 800 Euro pro Jahr, ab 1. Januar 2026 dann 77 400 Euro.
Für die PKV-Unternehmen gelten bei Preiserhöhungen feste Regeln. Eine Anpassung darf nur erfolgen, wenn einer von zwei sogenannten auslösenden Faktoren anspringt. Das sind steigende Lebenserwartung und steigende Behandlungskosten. Wenn einer dieser Faktoren um mehr als fünf beziehungsweise zehn Prozent von den ursprünglich einkalkulierten Werten abweicht, müssen die Versicherer die Prämien anpassen und dabei auch andere Faktoren berücksichtigen, beispielsweise die Zinsentwicklung. Eine Folge dieser Mechanik sind sprunghafte Beitragserhöhungen, die zu viel Ärger bei den Versicherten führen.
„Die Beitragserhöhungen in der PKV sind auf die stark steigenden Leistungsausgaben zurückzuführen“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Größte Kostentreiber sind Kliniken und Arzneimittel. Im Jahr 2024 musste die PKV 11,3 Prozent mehr für allgemeine Krankenhausleistungen ausgeben als ein Jahr zuvor. Die Pflegekosten bei der stationären Versorgung der Privatversicherten erhöhten sich um 17,6 Prozent.
Innerhalb von zehn Jahren haben sich die Ausgaben in der privaten Pflegeversicherung mehr als verdreifacht
Ambulante Arztbehandlungen, die einen Großteil der Leistungsausgaben ausmachen, wurden für die Privatversicherer im vergangenen Jahr um mehr es acht Prozent teurer. Die Ausgaben für Arzneimittel erhöhten sich um fast zehn Prozent, bei Heilmitteln wie Physiotherapie oder Ergotherapie waren es rund neun Prozent mehr.
Die Privaten sehen sich immer noch als gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV. Der PKV-Verband verweist auf eine Untersuchung seines wissenschaftlichen Instituts. Danach sind die GKV-Beiträge in den Jahren 2005 bis 2025 mit durchschnittlich 3,8 Prozent pro Jahr stärker gestiegen als in der PKV mit 3,1 Prozent.
Die steigenden Gesundheitskosten führen dazu, dass im kommenden Jahr die private Pflegeversicherung für die meisten ebenfalls teurer wird. Bei den Beamten und Beamtinnen sowie ihren Familienangehörigen wird es einen Anstieg um sechs Prozent geben, bei Angestellten und SelbständigenUm mehr um satte 16 Prozent. In der Beamten-Beihilfe hatte es 2024 die letzte Anhebung gegeben, bei den anderen Tarifen 2023. Der durchschnittliche Beitrag für Angestellte und Selbständige erhöht sich von 104 Euro monatlich auf 122,64 Euro, bei den Beamten von 52 Euro auf 56,50 Euro.
Die Leistungsausgaben in der privaten Pflegepflichtversicherung sind 2024 um 12,5 Prozent gestiegen. Nach Angaben des PKV-Verbands haben sich die Leistungsausgaben von 880 Millionen Euro im Jahr 2014 auf fast 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 erhöht. In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der Leistungsempfänger von 169 000 auf 379 000 mehr als verdoppelt. Das liegt daran, dass durch die Pflegereformen mehr Versicherte als pflegebedürftig eingestuft werden.