Cannabislegalisierung: Drogenbeauftragter Streeck fordert „mehr Klarheit“ in Cannabisgesetz

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), dringt nach einer ersten wissenschaftlichen Bilanz zu den Folgen der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland auf schärfere Regeln. „Dieses Gesetz braucht dringend mehr Klarheit, mehr Durchsetzbarkeit und
vor allem einen deutlichen Schwerpunkt auf Prävention und Hilfe für
Jugendliche. Sonst läuft es in die falsche Richtung“, sagte Streeck der Rheinischen Post.

Zwar habe die erste Evaluierung des im April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes erwartungsgemäß kein eindeutiges Bild ergeben und gesellschaftliche Veränderungen würden sich wohl erst nach Jahren zeigen, sagte Streeck. „Sorgen bereitet mir aber, dass gerade beim
Jugendschutz schon jetzt Fehlentwicklungen sichtbar werden“, sagte Streeck.

Jugendliche geben demnach an, leichter an Cannabis zu kommen. Zudem sei die Zahl der Frühinterventionen zurückgegangen. „Das heißt: Wenn Jugendliche konsumieren – und wir wissen, wie schädlich
das für sie ist –, bekommen sie seltener Hilfe, weil ihre Fälle nicht
mehr beim Jugendgericht landen“, erläuterte der Drogenbeauftragte.

Hinzu komme, dass Cannabis deutlich stärker geworden sei. „Der THC-Gehalt in Blüten liegt inzwischen bis zu 30-fach höher als früher, was zusätzliche Gesundheitsprobleme nach sich zieht“, sagte Streeck. Parallel dazu steige die Zahl akuter Gesundheitsstörungen, die direkt mit
Cannabiskonsum in Verbindung stünden. 

Gesetz hat laut Streeck seine Ziele verfehlt

Auch der Anteil von Importen und der Schwarzmarkt für Medizinalcannabis seien größer geworden – Entwicklungen, die laut Streeck zeigen, „dass das Gesetz seine
Ziele bislang verfehlt“. Er hält die erlaubten Besitzmengen für zu hoch und die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis für zu großzügig. Diese würden den Schwarzmarkt eher befeuern als eindämmen. Immerhin
sei kein sprunghafter Anstieg des Konsums bei Jugendlichen oder
Erwachsenen zu beobachten, sagte Streeck der RP

Am Montag hatten Wissenschaftler der Universitäten in Hamburg, Düsseldorf und Tübingen bestehende Forschungsgruppe Ekocan eine erste Bilanz zur Teillegalisierung von Cannabis vorgestellt. Ihr Fokus in dem 200 Seiten umfassenden Papier lag auf der Frage,
inwieweit der Jugendschutz gewährleistet ist und wie sich die
Bezugsquellen von Cannabis verändert haben. 

Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass „die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme
durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben“, teilte Projektkoordinator Jakob Manthey von der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf mit. Allerdings beobachteten die Forscher einen deutlichen Rückgang von Straftaten in Verbindung mit
Cannabis.

In ihrem
Koalitionsvertrag hatten Union und SPD offen gelassen, wie sie mit der von der Vorgängerregierung beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis umgehen. Dort heißt es lediglich: „Im
Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur
Legalisierung von Cannabis durch.“