René Benko legt Einspruch gegen seine zweite Anklage ein – Wirtschaft

René Benko wehrt sich gegen die zweite Anklage, die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ihn eingebracht hat. Sein Rechtsanwalt Norbert Wess hat Einspruch eingelegt, das hat eine Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck dem STANDARD bestätigt. Über dieses Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck, die Anklage ist daher nicht rechtskräftig. Benko bestreitet die Vorwürfe und für ihn gilt die Unschuldsvermutung.