Reaktionen auf Kirks Ermordung: Nie zu rechtfertigen

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einst ihrer Freude über den Tod des meistgesuchten Terroristen, Bin Laden, Ausdruck verliehen. Danach musste sie sich gegen Kritik aus Kirchen wie Regierungsfraktionen rechtfertigen. Sie äußerte Verständnis, dass das Zusammenwirken der Worte Tod und Freude als unpassend empfunden werden könnte.

Ein Schuss als Ende der Debatte

Sie habe nur ihrer Freude Ausdruck verliehen, dass von dem durch US-Soldaten ­erschossenen Massenmörder keine Gefahr mehr ausgehe.

Im Fall des ermordeten Charlie Kirk kamen viele, die dazu Stellung nahmen, nicht ohne den Hinweis auf seine extremen Ansichten aus (wenngleich der Beleg mitunter schwerfiel). Doch es waren und blieben Meinungen, Darstellungen, Aufrufe. Auch Äußerungen können fraglos strafbar sein. Dann muss die Justiz einschreiten. Im Übrigen können unliebsame Ansichten auch ignoriert, boykottiert oder zur Debatte gestellt werden. Letzteres tat Kirk selbst bis zu seinem letzten Atemzug.

So widerlich und auch verfassungsfeindlich manche seiner Ansichten daherkommen: ihr Urheber schlug nicht anderen den Schädel ein, sondern stieg in die Arena freier Auseinandersetzung, in einer Zeit, in der viele sich nur von ausgewählten Followern beklatschen lassen. „Prove me wrong“ stand auf dem Zelt, in dem ein Schuss in Kirks Hals die Diskussion beendete. Keine Ansicht kann das rechtfertigen. Wer Gewalt und Selbstjustiz relativiert, egal gegen wen, richtet sich selbst – und den freiheitlichen Rechtsstaat dazu.