Bundeshymne zur Einbürgerung: Wenn ich singen muss, werde ich kein Österreicher

Seien Sie jetzt bitte ehrlich: Könnten Sie auf Anhieb die österreichische Bundeshymne singen? Mit der richtigen Melodie und allen vier Strophen? 

Wirklich? 

Sie lügen. 

Es sind im Übrigen nur drei Strophen. Deren Text passt so leidlich zum Rhythmus der Musik, von der man lange Zeit dachte oder eher behauptete, Mozart habe sie verfasst – was ein offensichtlicher Vollholler sein muss, sonst wäre sie ja gut. Stattdessen kommt das Land am Strome einfach nicht aus dem Quark (Pardon: aus dem Topfen). Was Österreich ganz gut charakterisiert, aber niemanden elektrisiert.

Kein Wunder, dass die heimischen Fußballfans viel lieber Rainhard Fendrichs I am from Austria anstimmen. Sie haben ja auch die Wahl. Ich nicht. Jedenfalls nicht, wenn ich Österreicher werden will. Paragraph 21, Absatz 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes: „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft hat in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird.“

Ich hatte das bislang für einen Gummiparagraphen gehalten, für leeres Recht, einen Popanz ohne ernsthafte Folgen. Und habe die Rechnung, mal wieder, ohne das Land Niederösterreich gemacht.

Was, wenn Andreas Gabalier auch kommt?

Vor mittlerweile fast einem Jahr hat ein damals 24-Jähriger im Bezirk Baden, wenn man so will, seine eigene Staatsbürgerschafts-Verleihung gecrasht. Das Treuegelöbnis auf die Republik leistete er ab, nur die Hymne wollte er nicht singen, aus religiösen Gründen, er ist Zeuge Jehovas. Das Resultat: Die Beamten der Bezirkshauptmannschaft berichteten der Landesregierung, diese stoppte den fast vollendeten Prozess, der Mann bekam den österreichischen Pass nicht. 

Zurecht, entschied vor einigen Wochen das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Die 22 Seiten Urteilsbegründung seien hier zur Lektüre empfohlen, weil sie die völlig hohlgedrehte Diskussion um Integration in herrlich hilfloses Juristendeutsch packt. 

Ein Beispiel: Wie das Gericht selbst feststellt, ist das Singen der Hymne keineswegs immer erforderlich. Wer etwa im Ausland wohnt, muss keine WhatsApp-Sprachnachricht mit seinen Gesangskünsten an die Bezirkshauptmannschaft verschicken. Eine Unterschrift unter das Treuegelöbnis reicht. Dieser Verzicht auf die Hymne sei aber, wenden die Richter ein, nur eine Ausnahme.

Meinetwegen, Österreich ist ein katholisches Land, die Liturgie muss eingehalten werden. Darauf weist denn auch das Gericht hin – und mahnt, wenn auf die Hymne verzichtet werde, könne ja der nächste Antragsteller verlangen, dass etwa die EU-Fahne beiseitegeräumt werden muss. Ob die Richter bei diesem Hinweis einen gewissen Nationalratspräsidenten im Hinterkopf hatten?

Letztlich zieht sich das Gericht, wir sind schließlich im Land der Literatur-Nobelpreisträger, auf eine knallharte Textexegese zurück. Es heiße im Gesetz, stellen die Richter fest, die Zeremonie „hat“ nach den geschilderten Kriterien abzulaufen. Also: Wer nicht im Ausland wohnt und den Pass per Post empfängt, sondern ganz patriotisch am Boden der neuen Heimaterde steht, für den ist das Singen eine Muss-Bestimmung. Ende der Diskussion. 

Nur leider etwas kurz gedacht. Denn was bedeutet, wenn man es so genau nimmt wie das Landesverwaltungsgericht, ein „angemessener und würdiger Rahmen“? Verstößt dagegen, wer in der Krachledernen auftaucht? Oder sich die Fingernägel nicht geschnitten hat? Und wie verhält es sich mit dem „gemeinsamen Absingen“ der Hymne? Könnte es also sein, dass die Behörden nachträglich einschreiten, weil der zuständige Beamte sich wie Generationen von Nationalspielern mit minimalen Lippenbewegungen durch das Land am Strome mogelt? Oder weil Andreas Gabalier zufällig anwesend ist und die Version ohne die „Töchter“ singt? 

Die Boshaftigkeit steht Österreich nicht gut

Die Regisseurin Olga Kosanović, auch sie noch keine Österreicherin, obwohl im Gegensatz zu mir hier geboren, hat letztens in einem denkwürdigen Interview mit meiner Kollegin Christina Pausackl über die Ämter-Odyssee ihrer serbischen Mutter berichtet. Die tapfere Frau Kosanović hatte schlussendlich, gegen alle Schikanen, die Aufenthaltspapiere für sich und die Familie erkämpft. Und musste sich dann von der Beamtin sagen lassen, sie gebe die Papiere „schweren Herzens“ heraus. „Das wird sie dem Staat Österreich nie verzeihen“, sagt ihre Tochter. Ich kann das gut verstehen.

Warum ich selbst noch nicht versucht habe, um die österreichische Staatsbürgerschaft anzusuchen, hat viele Gründe. Es ist umständlich und teuer. Doppelstaatsbürgerschaften sind nicht erlaubt. Die Sache mit der Hymne aber berührt einen sehr empfindlichen Punkt. Nämlich meine innersten Überzeugungen, meine Prinzipien. Dazu gehört ein tiefes Misstrauen (manche würden sagen: eine Überempfindlichkeit) gegen jeden Nationalismus. Egal in welchem Land der Erde, besonders aber in denen, die ich gut kenne. Die deutsche Hymne habe ich nie gesungen, so würde ich es mit Land am Strome auch gern halten. Wenn ich Nationalhymnen höre, bin ich – wie es auch der verhinderte Neo-Staatsbürger aus Baden in seiner Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ausdrückte – ein „respektvoller Beobachter“.

Sich in diesem Rahmen zur Hymne zu verhalten, wie man möchte, das ist das gute Recht der Österreicherinnen. Denen, die gern Österreicher werden würden, verweigert es die Republik. Das ist ungefähr so, als würde man von Ihnen verlangen, im Gegenzug für Ihr Wahlrecht nur ein einziges Mal zu verraten, wen Sie wählen, danach gilt dann auch für Sie das Wahlgeheimnis. Es ist schizophren und verlogen.

Noch mehr – und es tut mir fast leid, das so hart sagen zu müssen, aber Frau Kosanović und viele andere können es bezeugen – geht es dabei um eine Unterwerfungsgeste. Um ein letztes Zeichen: Du magst diesen Pass bekommen, doch nur von unseren Gnaden. Diese Boshaftigkeit steht dem Land nicht gut. Aber sie passt zu diesem Österreich, das einfach kein modernes Einwanderungsland sein will. Und es alle anderen spüren lässt.