Integration: SPD lehnt Migrationsquote an Schulen ab

Erwägungen von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) für eine
Migrationsquote
an Grundschulen stoßen in der SPD auf Ablehnung. „Gute Bildung und
Integration gelingt durch gezielte Förderung, nicht durch Ausgrenzung“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion im Bundestag, Jasmina Hostert, dem Tagesspiegel

Kinder müssten „ganz unabhängig von ihrem Hintergrund Unterstützung in Schulen bekommen„. Sie lehne die Einführung von Migrationsquoten, Obergrenzen oder vergleichbare Modelle daher kategorisch ab.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung,
Natalie Pawlik, lehnt dies ebenfalls ab. Die „Schieflage im Bildungssystem“ lasse sich nicht über Quoten für
Kinder lösen, sagte die SPD-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa.

Stattdessen forderte sie stärkere
Sprachförderung und frühkindliche Bildung in den Kitas
. Dafür seien Investitionen in gut ausgestattete Schulen notwendig, ausreichend
qualifizierte Lehrkräfte und mehr begleitende Schulsozialarbeit. „Jedes Kind muss Deutsch sprechen können.“ 

Lehrerverband: Umsetzung schwierig

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, zeigte sich grundsätzlich offen für eine Quote, hält die
Umsetzung aber für schwierig.  In seiner Heimatstadt Augsburg etwa habe knapp die Hälfte der
Bevölkerung einen Migrationshintergrund. „Wo sollen denn die Kinder
herkommen, die für die Durchmischung sorgen?“, sagte Düll der Nachrichtenagentur KNA in Berlin.

Zudem sei es
auch aus pädagogischer Sicht ratsam, wenn Kinder in ihrem Bezirk
eingeschult würden und den Schulweg zusammen machen könnten. Düll forderte, man müsse mit der Sprachförderung bereits im Kita-Alter ansetzen.

Bildung Sache der Bundesländer

Schulbildung und Kitas sind in Deutschland
Sache der Bundesländer; der Bund kann keine einheitlichen Regeln für
Migrationsobergrenzen in Schulklassen oder für verbindliche Sprachtests
vorschreiben. Umgesetzt werden kann das nur einzeln in den Ländern oder
wenn diese sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

Inwiefern das Modell rechtlich gedeckt ist, ist unklar. Das
Grundgesetz enthält in Artikel 3 ein striktes Diskriminierungsverbot: „Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner
Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“