
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss für die
Verfehlungen früherer Spitzenfunktionäre im Zusammenhang mit dubiosen Zahlungsflüssen rund um die Fußballweltmeisterschaft 2006 eine Strafe in Höhe von 110.000 Euro zahlen. Dieses Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main zum Ende des seit März 2024 andauernden sogenannten Sommermärchen-Prozesses gefällt. Insgesamt wurde der DFB sogar zur Zahlung
von 130.000 Euro verurteilt, 20.000 Euro wurden dem Verband allerdings
wegen der langen Verfahrensdauer erlassen. Mit dem Schuldspruch gegen den DFB ist das Verfahren nun abgeschlossen.
6,7 Millionen Euro waren vom DFB damals als Ausgabe für eine nie
stattgefundene WM-Gala deklariert worden. Für das Landgericht Frankfurt stand bereits seit Monaten fest, dass diese Ausgaben für von WM-Organisationschef Franz Beckenbauer veranlasste Schmiergeldzahlungen an korrupte Mitglieder der damaligen Fifa-Finanzkommission um Mohamed bin Hammam verwendet und so vorsätzlich Steuern hinterzogen wurden. Den schließlich gewährten WM-Zuschuss des Weltverbandes in Höhe von 170 Millionen Euro wollten sich die damaligen DFB-Spitzenfunktionäre auf diese Weise sichern.
„Der DFB kann sich nicht alles erlauben,
auch wenn der Fußball das liebste Kind der Deutschen ist“, sagte die
Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler über das Urteil. Die Zusammenarbeit mit dem DFB
während der Ermittlungen sei katastrophal gewesen. „Der DFB
ist ein Verlierer. Es wurden und werden Anwaltskosten in astronomischer
Höhe produziert. Das wäre bei keinem Unternehmen vorgekommen, aber mit
personellen Konsequenzen muss ja offenbar keiner rechnen. Man muss sich
fragen: ‚Wie sind die eigentlich beraten?'“
Ein „besonders schwerer“ Fall von Steuerhinterziehung
In dem Verfahren vor dem Landgericht in Frankfurt am Main war dem DFB
vorgeworfen worden, im Zuge der Affäre Steuern in Höhe
von 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen „besonders schweren“ Fall vorsätzlicher
Steuerhinterziehung. In seinem Plädoyer forderte der Oberstaatsanwalt
Jesco Kümmel zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 270.000 Euro für den
Verband.
Die Verteidigung des DFB wies die Vorwürfe zurück und beantragte Freispruch. „Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben“, sagte DFB-Anwalt
Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus
habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr
einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.
Verfahren gegen frühere Funktionäre bereits gegen Geldauflagen eingestellt
Im Jahr 2005 waren die 6,7 Millionen vom deutschen
Organisationskomitee (OK) über die Fifa an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden. Die Überweisung entsprach exakt der Summe, die drei Jahre zuvor
offenkundig in Form von Vorleistungen von Louis-Dreyfus an bin Hammam
nach Katar geflossen war. Der DFB verbuchte dies 2006 als Betriebsausgabe.
In der Folge des Skandals war dem DFB rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Der Verband musste daraufhin 22 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Für die Rückerstattung dieser Steuernachzahlung, die der DFB vor dem Finanzgericht Kassel erkämpfen will, ist das Urteil des Landgerichts nun ein schwerer Rückschlag.
Zu Beginn des Prozesses im vergangenen März waren noch drei ehemalige
DFB-Funktionäre angeklagt: die damaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger
und Wolfgang Niersbach sowie der frühere DFB-Generalsekretär Horst
Schmidt. Die Verfahren wurden aber in den vergangenen Monaten
nacheinander gegen Geldauflagen eingestellt. Zwanziger musste 10.000
Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro und Schmidt 65.000 Euro.