
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) soll für den Sommermärchen-Skandal eine Strafe in Höhe von 270 000 Euro zahlen. Diese Forderung erhob die Staatsanwaltschaft am Montag bei ihrem Plädoyer in dem seit März 2024 andauernden Prozess um dubiose Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt. Das Urteil nach 33 Verhandlungstagen wird am Mittwoch gefällt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem DFB vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben – in einem „besonders schweren“ Fall. „Wir haben es hier nicht mit einem Kleingartenverein zu tun, sondern mit dem größten Sportvorband der Welt“, sagte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel im Rückblick auf das knapp zehn Jahre dauernde Gesamtverfahren: „Der DFB hat sich nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert und mehr als unglücklich agiert.“ Die DFB-Verteidiger wiesen den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung in ihrem Plädoyer vehement zurück und forderten einen Freispruch. „Es ist kein fiskalischer Schaden eingetreten. Es kommt darauf an, dass es eine Betriebsausgabe war, die steuerlich abzugsfähig ist“, sagte DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner: „Der DFB hat massiv und jahrelang unter diesem Verfahren gelitten.“
Richterin Eva-Marie Distler hatte zuletzt kaum Zweifel daran gelassen, dass der DFB vor einer Bestrafung steht. Von den anfangs drei Beschuldigten sitzt allerdings in der Endphase des Prozesses niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Für das Gericht steht längst fest, wofür die ominösen 6,7 Millionen Euro, die vom DFB als Ausgabe für eine nie ausgerichtete WM-Gala deklariert worden waren, verwendet wurden: Demnach handelte es sich um eine von WM-Chef Franz Beckenbauer im DFB-Dienst veranlasste Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der Fifa-Finanzkommission.