
Am 4. Juni 2025 führten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Aachen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamts Köln eine gezielte Kontrolle auf dem Rastplatz „Rurscholle Nord“ an der Autobahn 4 bei Düren durch. Im Fokus stand ein Lkw einer polnischen Spedition – mit überraschendem Ergebnis: Gegen das Unternehmen lagen insgesamt 48 offene Vollstreckungsaufträge wegen nicht gezahlter Mautgebühren vor. Die Forderungen summierten sich auf 8663,50 Euro.
Die offenen Forderungen stammten vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mit Sitz in Köln. Dessen Mitarbeitende waren ebenfalls an der Kontrolle beteiligt. Sie berichteten, dass das betroffene Unternehmen bereits mehrfach auffällig geworden sei und häufig die Firmenbeschriftungen von den Lkw entferne; möglicherweise um nicht erwischt zu werden
Der Fahrer wurde zur Zahlung aufgefordert – und beglich die gesamte Summe direkt vor Ort. Damit konnte die Forderung in voller Höhe vollstreckt werden.
Bereits im Mai 2025 war den Aachener Zöllnern ein ähnlicher Fall gelungen. Damals wurde ein bulgarisches Transportunternehmen aus Sofia kontrolliert, gegen das ein Vollstreckungsauftrag des Hauptzollamts Potsdam über mehr als 7200 Euro vorlag. Auch in diesem Fall wurde die Forderung direkt vor Ort beglichen.
Die Fälle zeigen, dass grenznahe Kontrollen nicht nur dem Drogenschmuggel vorbeugen, sondern zunehmend auch zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen beitragen. Neben Mautschulden werden dabei auch Bußgelder und Kfz-Steuern vollstreckt.