
In Deutschland dürfen Organe nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Spenderin oder des Spenders entnommen werden. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Eintrag in der Patientenverfügung kann man seine Spendenbereitschaft erklären. Eine weitere Möglichkeit ist ein Organspendeausweis, der ins Portemonnaie passt und im Notfall schnell Klarheit schafft, ob man Organspenderin oder -spender ist. Seit März 2024 ist es zudem möglich, sich in ein digitales Organspende-Register einzutragen. Die Spendenbereitschaft im Testament festzuhalten, macht keinen Sinn, denn bis zur Eröffnung vergeht meist zu viel Zeit, sodass eine Organspende nicht mehr möglich ist.
Das Organspende-Register ist ein zentrales digitales Verzeichnis, in dem persönliche Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende gespeichert werden. So kann das berechtigte medizinische Personal im Ernstfall jederzeit darauf zugreifen. Seit März 2024 ist es möglich, unter www.organspende-register.de seine Haltung zur Organspende zu dokumentieren. Das Register ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Wer das Register nutzen möchte, muss sich online ausweisen. Das geht mit einem Personalausweis mit Online-Funktion und PIN (eID). Alternativ können sich Krankenversicherte mithilfe ihrer Gesundheits-ID ausweisen und sich über die App der Krankenkasse in das Online-Register eintragen.
Nein, in Deutschland ist wie in den meisten Staaten weltweit der Handel mit Organen verboten. Deshalb dürfen auch keine Organe gegen Geld abgegeben werden.
Ein Organspendeausweis muss nicht beantragt werden. Er kann auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ausgefüllt und ausgedruckt oder auf organspende-info.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit – ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Bundesinstitut bietet den Ausweis in 29 weiteren Sprachen an. Es gibt auch die Möglichkeit, den Organspendeausweis versandkostenfrei als Plastikkarte zu bestellen oder über das Infotelefon Organspende unter der kostenfreien Nummer (0800) 90 40 400 anzufordern. In vielen Apotheken und Arztpraxen, Einwohnermeldeämtern sowie Krankenhäusern ist der Ausweis ebenfalls kostenlos erhältlich.
Der Organspendeausweis sollte im Notfall schnell aufzufinden sein und daher immer mit sich geführt werden, am besten im Portemonnaie. Für den Fall, dass der Organspendeausweis nicht gefunden wird, sollte man seine Entscheidung Angehörigen oder vertrauten Personen mitteilen.
Eine unterschriebene Einwilligung zur Organspende kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Wer es sich anders überlegt, kann einfach die Erklärung auf dem Organspendeausweis ändern oder die Karte vernichten. Auch im Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung jederzeit ändern oder löschen.
Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob im Todesfall Organe gespendet werden sollen oder nicht. Jugendliche ab 14 Jahren können einer Organspende selbst widersprechen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr darf man selbst zustimmen und einen Organspendeausweis ausfüllen.
Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Bei älteren Menschen ist nicht das Alter des Spenders entscheidend, sondern der Zustand der Organe. Grundsätzlich eignen sich Organe jüngerer Menschen besser für eine Transplantation. Das Eurotransplant Senior Program (ESP) vermittelt Erkrankten ab 65 Jahren Organe von Menschen, die ebenfalls 65 Jahre oder älter sind, um die Wartezeit auf eine Transplantation zu verkürzen.
Bestimmte Erkrankungen schließen eine Organentnahme aus. Sie ist nicht möglich, wenn beim Organspender eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Das gilt auch für einige Infektionen wie eine aktive Tuberkulose, Tollwut oder Blutvergiftungen mit multiresistenten Keimen. Bei anderen Erkrankungen entscheiden Ärztinnen und Ärzte anhand der Untersuchungsergebnisse, ob Organe für eine Entnahme und Transplantation in Frage kommen.
Voraussetzung für eine Organentnahme ist, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Als Organspender kommen nur Menschen in Frage, deren Todesursache eine schwere Hirnschädigung ist, die etwa durch einen Schlaganfall, eine Hirnblutung, einen Hirntumor oder einen Unfall auftreten kann. In der Folge tritt der Hirntod ein, das heißt alle Hirnfunktionen fallen endgültig aus. Den Hirntod müssen zwei Fachärzte nach klaren Richtlinien der Bundesärztekammer feststellen. Die meisten Menschen sterben nicht an einem Hirntod, sondern an einem Herz-Kreislauf-Versagen und können somit nicht Organspender werden.
Ein Mensch gilt als hirntot, wenn die Funktionen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm unwiederbringlich erloschen sind. Zwei besonders qualifizierte Fachärztinnen oder Ärzte müssen unabhängig voneinander nach klaren Regeln den Hirntod feststellen. Zur Untersuchung gehören unter anderem ein Fuß-Reflex-Test, ein Reaktionstest der Pupillen auf Licht, die Messung der Hirnströme und die Prüfung des Atemreflexes. Die Untersuchung wird im Abstand von mindestens 24 Stunden bis mehreren Tagen zwei Mal vollzogen. Erst wenn beide Ärzte zur selben Diagnose gekommen sind, wird der Mensch für hirntot erklärt. Beim Hirntod kann die Herz- und Kreislauffunktion nur noch durch Beatmung aufrechterhalten werden. So kann die Durchblutung der Organe sichergestellt werden, bis sie entnommen und jemandem transplantiert werden können.
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte haben einen Eid abgelegt, der sie dazu verpflichtet, alles für die Gesundheit und das Leben ihrer Patientinnen und Patienten zu unternehmen. Daher ist das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben eines Menschen zu retten – egal, ob dieser einer Organspende zugestimmt hat oder nicht.
Liegt kein Organspendeausweis oder eine andere Einwilligung vor, müssen enge Angehörige wie Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern die Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen treffen. Kennen die Angehörigen diesen nicht, fällt eine Entscheidung oft schwer und ist belastend. Daher sollte man sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende befassen, seine Entscheidung dokumentieren und nahen Angehörige mitteilen, ob man Organe spenden möchte oder nicht.
Die Familie kann die verstorbene Person nach der Entnahmeoperation noch sehen und Abschied nehmen. Nach der Entnahme von Organen werden Wunden sorgfältig verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.
Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod gespendet werden. Das Gesetz gibt eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche vor. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig, für die Vermittlung der Organe die Stiftung Eurotransplant (ET). In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, das heißt, die Organspende ist eine bewusste und freiwillige Entscheidung. Organe und Gewebe eines hirntoten Menschen dürfen demnach nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Ist das nicht der Fall, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Das Gesetz sieht zudem vor, Menschen Informationen zur Organspende anzubieten und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Mit der Aufklärung ist insbesondere das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) betraut. Daneben informieren auch Krankenversicherungen, Einwohnermeldeämter oder Ärzte über die Organspende.
Im Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Reform der Organspende in den Bundestag einzubringen, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Das Gesetz sieht die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung vor. Danach kommt jeder Mensch als potenzielle Spenderin oder Spender infrage, wenn sie oder er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Parallel zur Gesetzesinitiative setzt sich eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten für die Widerspruchslösung ein. Kritiker bezweifeln, dass die Widerspruchsregelung zu einem Anstieg der Organspenden führen wird und bemängeln, dass sie zu stark ins Selbstbestimmungsrecht der Menschen eingreife. Stillschweigen dürfe nicht als Zustimmung zur Organspende gewertet werden. Einen ersten Vorstoß für eine Widerspruchslösung gab es bereits 2020 im Bundestag, der jedoch scheiterte. Ob die Widerspruchsregelung beschlossen wird und in Kraft tritt, ist noch völlig offen.
In den meisten Fällen sind es lebensbedrohliche Krankheiten, die eine Organtransplantation erforderlich machen, etwa schwere Herz-, Lungen- oder Leberversagen. Die Organspende ist für Betroffene dann die einzige Möglichkeit, um überleben zu können. In einigen Fällen ist es weniger dramatisch, doch der Verlust einer Organfunktion – beispielsweise der Bauchspeicheldrüse oder der Nieren – ist mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Eine Organspende kann dann die Lebensqualität verbessern und mögliche Spätschäden verhindern. Oft vergehen allerdings Monate oder Jahre, bevor sich eine passende Spenderin oder ein passender Spender findet.
In Deutschland koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Organvergabe und arbeitet eng mit der Stiftung Eurotransplant zusammen. Die Transplantationszentren sind zuständig für die Führung der Wartelisten von Organspende-Empfängern. Dort überprüfen interdisziplinäre Ärzteteams nach genau festgelegten Regeln, ob eine Organübertragung notwendig und ob sie erfolgversprechend ist. Nur dann werden Betroffene auf die Warteliste aufgenommen. Bundesweit gibt es etwa 1.200 Krankenhäuser mit Intensivstation, in denen die Entnahme von Organen möglich ist. In den etwa 50 deutschen Transplantationszentren werden Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm übertragen.
Das Tattoo soll an gut sichtbarer Stelle auf die Wichtigkeit der Organspende aufmerksam machen, Gespräche in der Gesellschaft fördern und anzeigen: Ich bin bereit, meine Organe zu spenden. Die Idee stammt vom gemeinnützigen Verein „Junge Helden“. Das Tattoo zeigt zwei versetzte Halbkreise, darüber einen ganzen Kreis. Wichtig: Das Tattoo ist ein persönliches Statement, das die Bereitschaft zur Organspende symbolisiert. Es ersetzt aber keinen Organspendeausweis oder eine schriftliche Erklärung. Bundesweit wird das Organspende-Tattoo von vielen Studios während spezieller Aktionen kostenlos gestochen.