Gericht weist Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE zurück – Wirtschaft

Die Klimaklage eines peruanischen Landwirts gegen den Energiekonzern RWE ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert. Das OLG erklärte, die Berufung des Kleinbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya werde zurückgewiesen. Das Gericht ließ keine Revision zu.

Der Kläger befürchtet, dass infolge der Erderwärmung eine Flutwelle etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen Felssturz ausgelöst werden könnte. Von einer Flutwelle durch den Gletscherrandsee Palcacocha wäre wohl auch sein Haus in der Stadt Huaraz betroffen. Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr, weil das Unternehmen durch seine Kraftwerke große Mengen Treibhausgase erzeuge. Lliuya forderte daher eine finanzielle Beteiligung an Schutzmaßnahmen für sein Haus vor der Gletscherschmelze in den Anden.

Das OLG folgte dieser Argumentation nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren durch eine Flutwelle gefährdet sein könnte, sei zu gering, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer. Der Senat stützt sich dabei auf ein Gutachten von Sachverständigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass als realistisch eingeschätzte Überflutungsszenarien eintreten, hatten diese mit einem Prozent angegeben. Anwälte und Gutachter des Klägers hatten den Sachverständigen widersprochen und ihnen eine Unterschätzung des Risikos vorgeworfen.

Begonnen hatte der Rechtsstreit im Jahr 2015. RWE bezeichnete die Klage als rechtlich unzulässig, 2016 scheiterte Lliuya vor dem Landgericht am Konzernsitz in Essen. Die Umweltschutzorganisation Germanwatch, die den Bauern auch im Berufungsverfahren unterstützte, wertete allein die Zulassung der Beweisaufnahme durch das OLG im Jahr 2017 als Erfolg. Der Rechtsstreit gilt über Deutschland hinaus als wichtig für die Frage, ob Unternehmen für Folgen des Klimawandels belangt werden können.

Für Germanwatch handelte es sich um eine „strategische Klimaklage“. Die von solchen Klagen verfolgten „gemeinnützigen Ziele“ reichten weit über das individuelle Interesse der Klägerinnen und Kläger hinaus, erklärte die Organisation auf ihrer Homepage. „Sie zielen etwa darauf ab, den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte zu verbessern, entsprechende Präzedenzfälle zu schaffen, überfällige politische Entscheidungen anzustoßen und Öffentlichkeit herzustellen.“