
Nicht vergessen: Für die Einreise nach Großbritannien brauchen Bundesbürger ab 2. April eine elektronische Einreisegenehmigung, abgekürzt ETA. Diese kostet aktuell noch umgerechnet rund zwölf Euro und sollte mindestens drei Werktage vorher beantragt werden.
Mit der neuen Regelung sind die Briten nicht allein – in einigen Ländern müssen sich deutsche Reisende vor Abflug online registrieren und das bei der Einreise vorweisen können.
Welche Länder haben so etwas auch – und warum?
Das prominenteste Beispiel sind die USA. Hier müssen Reisende seit 16 Jahren vor dem Urlaub im Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA, einen umfangreichen Fragenkatalog beantworten, um die Einreise-Genehmigung zu erhalten. Ohne die werden sie nicht mal an Bord des Fliegers gelassen.
Mit der Vorab-Registrierung möchten die USA vor allem sicherstellen, dass von Einreisenden keine Sicherheitsgefahren ausgehen. Die britische Regierung argumentiert nun ähnlich.
Insgesamt brauchen deutsche Reisende für ein gutes Dutzend Länder eine elektronische Einreisegenehmigung:
Die EU plant ihrerseits die Einführung einer Reisegenehmigung für Urlauber aus Ländern ohne Visumpflicht wie den USA. Anvisiert ist, dass das System ETIAS Ende 2026 an den Start geht.
Ist eine Einreisegenehmigung eine Einreisegarantie?
Nein. Die letzte Entscheidung obliegt den Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten bei der Passkontrolle. Aber wenn die Angaben im Antrag korrekt ausgefüllt worden sind, dürfte es in der Regel keine Probleme geben.
Was unterscheidet die Einreisegenehmigung von einem Visum?
Meist ist das Antragsverfahren unkomplizierter und mit weniger Vorlauf verbunden. Ein Visum wiederum erlaubt in der Regel längere Aufenthalte als eine ETA. Oft ist ein Visum auch nötig, wenn man im Land arbeiten möchte.
Welches Dokument sie für ihren geplanten Trip brauchen, sollten Reisende also unbedingt mit ausreichend Vorlauf prüfen. Eine gute Informationsquelle sind die https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise – Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Land, in denen die Regelungen für die Einreise sehr genau beschrieben sind.
Was ist ein Visa on arrival?
Das Visum bei Einreise ist eine spezielle Art des Visums. Es wird bei der Ankunft (arrival) in einem Reiseland ausgestellt und ist oft kostenlos, heißt es in einem Bericht des Touristik-Fachportals „fvw.de“. Es gilt in der Regel für touristische Aufenthalte. Oft, aber nicht immer, auch für Geschäftsreisen.
Unter anderem für folgende Länder bekommen deutsche Urlauberinnen und Urlauber ein Visa on arrival:
Mitunter gibt es das Visum bei Einreise nur an ausgewählten Grenzübergängen und internationalen Flughäfen eines Reiselandes, das ist zum Beispiel in Namibia so. Teils können Urlauber es schon vorab online beantragen.
Was ist noch zu beachten?
Ob ETA oder Visa on arrival: Der Teufel kann in den Details stecken. Mitunter müssen genaue Informationen zur Reise vorgelegt werden – in welchem Hotel nächtigt man, wie lange bleibt man? – und der Reisepass muss oft eine gewisse Restgültigkeit haben.
In den USA brauchen Transitreisende – etwa bei einem Zwischenstopp an einem US-Airport – bereits eine ESTA, in Großbritannien beispielsweise nicht. Man kann nur wiederholen: mit ausreichend Vorlauf informieren.
Wo benötigen Urlauber ein richtiges Visum?
Laut „fvw.de“ gelten Länder, in denen ergänzend zum Reisepass noch eine ETA oder auch ein Visum on arrival benötigt werden, als visafrei. Laut dem Passport Index des Beratungsunternehmens Henley & Partners sind das nach dieser Definition aktuell 189 Länder.
Unter den Ländern mit – laut dem Index – strengerer Visapflicht dürften für deutsche Urlauberinnen und Urlauber vor allem Indien und Kuba relevant sein.
Für Kuba gilt laut Auswärtigem Amt aber: Bis voraussichtlich Juni 2025 sei übergangsweise alternativ zum Visum noch die Einreise mit einer Touristenkarte möglich. Die könne bei einigen Airlines am Flughafen, online bei kommerziellen Anbietern sowie einigen Reiseveranstaltern erworben werden. An der Grenze würden Touristenkarten bzw. Visa grundsätzlich nicht ausgestellt, so das Ministerium in seinen Kuba-Reisehinweisen.