
Die Politik will, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Anbieter enger kooperieren. An vielen Stellen geschieht das bereits. Medieninsider zeigt die Fälle auf, die gelungen, aber auch gescheitert sind.
Es sind klare Ansagen, die die Verantwortlichen von ARD und ZDF dem Management von ProSiebenSat.1 gemacht haben. Ohne Zustimmung Inhalte aus den öffentlich-rechtlichen Mediatheken in die Streamingplattform Joyn einzubetten, ist eine Grenzüberschreitung. Vor allem der neue ARD-Vorsitzende Florian Hager, Intendant des Hessischen Rundfunks (HR), sparte nicht mit öffentlicher Kritik. Er warf dem Konzern vor, „einfach bei uns die Inhalte zu klauen“, anstatt ordentlich zu verhandeln. ARD und ZDF zogen vor Gericht, um Joyn das Vorgehen untersagen zu lassen. Mehr kann ein Streit kaum eskalieren. Am Ende wurde ProSiebenSat.1 die Sache offenbar zu heiß und nahm die Inhalte von ARD und ZDF wieder offline.
Das zeigt: Es ist nicht so einfach, Kooperationen umzusetzen, bei denen Öffentlich-Rechtliche und Private an einem Strang ziehen. Die Politik will aber, dass die Rundfunkanstalten mehr mit kommerziellen Anbietern zusammenarbeiten. Das soll im Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk verankert werden, darunter auch das „Embedding“ öffentlich-rechtlicher Inhalte auf Plattformen der Privaten. Ende 2025 soll der Staatsvertrag in Kraft treten.
Der Streit zwischen ARD, ZDF und ProSiebenSat.1 mag unterstreichen, dass politisches Handeln erforderlich ist, um mehr Synergien im dualen Mediensystem zu generieren. Abseits dessen zeigt sich aber auch: Eine Zusammenarbeit findet bereits in verschiedenen Bereichen statt, wie Medieninsider recherchiert hat. Unser Überblick: