
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat beim Bundesverfassungsgericht die Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl beantragt. Einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigte ein Parteisprecher ZEIT ONLINE. Die Partei reichte den Antrag demnach an diesem Dienstag ein. Im Laufe der Woche sollten weitere Klagen fordern.
Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden nicht bekannt. Vertreter der Partei, darunter Parteichefin Sahra Wagenknecht, hatten dennoch mehrfach Zweifel am Ergebnis geäußert.
Wagenknecht sprach in der FAZ von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.
Amtliches Ergebnis für Freitag erwartet
Das amtliche Endergebnis soll am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
Vertreten wird das BSW unter anderem vom Staatsrechtler Christoph Degenhart. Er sagte der FAZ: „Der äußerst knappe Wahlausgang zulasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“