Angriff auf Fanzug: Polizei durchsucht Wohnungen mutmaßlicher Hooligans

Die Bundespolizei hat zahlreiche Wohnungen von mutmaßlichen Hooligans in mehreren Bundesländern durchsucht. Die Razzia richte sich gegen gewalttätige Fußballfans aus Essen und Rostock, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei ZEIT ONLINE. Hintergrund ist demnach der Angriff auf einen Fanzug von Rot-Weiss Essen durch Hooligans von Hansa Rostock Ende Oktober. Zuvor hatte die Bild-Zeitung über die Durchsuchungen berichtet.

Vor dem Drittligaspiel von Rot-Weiss Essen bei Hansa Rostock im Oktober hatte ein Unbekannter in einem Sonderzug, der Essener Fans von Berlin nach Rostock bringen sollte, in Brandenburg die Notbremse gezogen. Hunderte vermummte Rostocker hatten an der Stelle gewartet, vor und in dem Zug kam es zu einer Massenschlägerei. Bevor die Polizei auftauchte, tauchten die Essener Fans laut Polizei wieder im schwer beschädigten Zug unter und die Rostocker Fans flüchteten. Bei der Attacke entstand laut Behörden am Zug ein Sachschaden von 118.000 Euro.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Aktion von Fans aus beiden Lagern geplant wurde, sagte die Sprecherin. Insgesamt seien bei den Ermittlungen 31 Verdächtige identifiziert worden, deren Wohnungen die Polizei nun durchsuchte. Bei den Verdächtigen handelte es sich demnach um eine Person aus Berlin, eine aus Brandenburg sowie mehrere aus Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Alle 31 Verdächtigen waren der Polizei bereits wegen Gewalt und Straftaten in der Fanszene bekannt.

Handy und Kugelbomben sichergestellt

Die Ermittler stellten laut der Sprecherin mögliche Beweismittel wie Handys und Computer sicher, die ausgewertet werden. Außerdem fanden die Beamten Pyrotechnik, darunter Kugelbomben. Drei der Wohnungen seien aufgebrochen worden, weil niemand geöffnet habe, teilte die Polizei mit. 

Ermittelt werde wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und besonders schweren Landfriedensbruchs. Haftbefehle lagen laut der Sprecherin zunächst nicht vor.