Welche Wasserschäden sind versichert? Versicherungen im Überblick – Stil

Wasser braucht nicht viel für den großen Auftritt. Schon ein haarfeiner Riss in einem Rohr kann viel Ungemach nach sich ziehen: durchfeuchtete Wände, aufgequollene Böden, Schimmel. Mehr als eine Million Schäden an Gebäuden durch Leitungswasser werden den Versicherern Jahr für Jahr in Deutschland gemeldet. 2023 bezahlten sie dafür nach Angaben des Gesamtverbandes 4,5 Milliarden Euro. Immerhin, das ist die gute Nachricht: Man kann sich gegen Wasserschäden versichern. Gegen die meisten zumindest. Für einige Risiken allerdings gibt es keinen Schutz.

Welche Versicherung man benötigt, hängt davon ab, was man schützen möchte – und ob man Mieter oder Vermieter ist. Bei Schäden am Gebäude, an Decken, Böden oder Wänden beispielsweise, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Sie wird vom Eigentümer der Immobilie abgeschlossen, bei einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen von der Eigentümergemeinschaft. Vorgeschrieben ist sie nicht, aber sinnvoll. „Käufer einer Wohnung sollten bei der Verwaltung nachfragen, ob die Versicherung auch tatsächlich besteht“, sagt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Mieter können keine Gebäudeversicherung abschließen, müssen oft aber trotzdem dafür bezahlen: Die Beiträge dürfen als Nebenkosten an die Mieter weitergereicht werden.

Übernommen werden Schäden durch Leitungswasser, wenn beispielsweise das Abflussrohr einen Riss hat, die Heizung leckt oder Frost eine Wasserleitung hat platzen lassen. Voraussetzung ist, dass die Bauteile immer ausreichend gewartet wurden. Ist die Wand durchnässt, weil eine Silikonfuge im Bad undicht war, wird die Versicherung nicht zahlen, es sei denn, dieser Fall ist ausdrücklich in den Versicherungsleistungen vereinbart.

Auch Wasserschäden durch Überschwemmungen oder Rückstau sind nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. „Dafür benötigt man zusätzlich eine Elementarschadenversicherung“, sagt Böhne. Gar nicht versicherbar seien Schäden durch aufsteigendes Grundwasser – zumindest, wenn es nicht an die Erdoberfläche gelangt, sondern von unten in das Mauerwerk eingedrungen ist.

Teppiche, Möbel oder Elektrogeräte, die durch Wasser zerstört worden sind, ersetzt die Hausratversicherung. Auf eine Versicherung des Vermieters können Mieter hier nicht zurückgreifen: Sein Eigentum muss jeder selbst absichern. Auch die Hausratversicherung sei in der Regel sinnvoll, sobald das Hab und Gut einen Wert erreicht habe, den man nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln ersetzen kann, sagt Böhne.

Wasser macht vor fremdem Eigentum nicht halt, tropft zum Beispiel aus der undichten Waschmaschine durch die Decke auf das Mobiliar der Nachbarn. Solche Fälle sind ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, die immer dann einspringt, wenn man bei anderen einen Schaden verursacht, „sie ist ein absolutes Muss für jeden“, sagt Böhne.

Trotz Versicherung kann es passieren, dass nach einem Wasserschaden kein Geld fließt. Oft ist das der Fall, wenn Unachtsamkeit im Spiel war, die Badewanne übergelaufen ist, weil man sich am Telefon verquatscht hat, oder im Winter die Wasserleitung platzt, weil der Außenwasserhahn nicht abgedreht wurde. Das gilt aus Versicherungssicht als grobe Fahrlässigkeit, bei der Gebäude-, Elementarschaden- und Hausratversicherung können dann die Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Der Bund der Versicherten rate zu Policen, die, so heißt es in Versicherungssprache, „auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichten, sagt Böhne.

So mühsam es sein mag: Den Vertrag abzuschließen, ohne die Bedingungen gelesen und mit anderen Anbietern verglichen zu haben, wäre – zwar nicht versicherungsrechtlich, aber für den eigenen Geldbeutel – ebenfalls höchst fahrlässig. Nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen unterscheiden sich stark. Ältere Versicherungen sollte man regelmäßig prüfen, rät Böhne: Ist der Wert des Hausrats noch aktuell? Ist die teure neue Photovoltaik-Technik mitversichert? Und: Möglicherweise gibt es dieselben Leistungen bei einem anderen Anbieter für deutlich weniger Geld.

Über ein Haus am See würde sich die Autorin freuen, über einen See im Haus nicht. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))