Nach der CDU dürfen nun auch die Grünen das Lied Zeit, dass sich was dreht nicht mehr im Wahlkampf benutzen. „Wir haben heute
auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es
in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied ‚Zeit, dass sich was dreht‘ für Wahlkampfzwecke zu nutzen“, teilte Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz der Nachrichtenagentur dpa mit.
Sein
Mandant habe da eine klare Haltung und „wünscht grundsätzlich nicht,
dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu
ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt
werden“. Schon vor einigen Tagen hatte Grönemeyer dasselbe Verbot für die CDU ausgesprochen.
Zuvor hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck, der für die Grünen als Kanzlerkandidat kandidieren möchte, das Lied in einem auf der Plattform X geteilten Video gesummt. Nachdem Habeck fast sechs Jahre lang nicht auf X beziehungsweise Twitter aktiv war, meldete er sich jüngst in den sozialen Medien zurück. In einem seiner X-Posts ist Habeck zu sehen, wie er ein
Textmanuskript redigiert. Im Hintergrund steht ein Kalender, auf dem der
8. November, also der heutige Freitag, rot umrandet ist. Dazu summt er
die Melodie des Grönemeyer-Hits Zeit, dass sich was dreht.
Zuerst bekam die CDU das Verbot
Noch vor dem an die Grünen gerichteten Verbot hatte Grönemeyer der CDU untersagt, sein Lied zu nutzen. Ende Oktober hatte die Jugendorganisation Junge Union (JU) bei ihrem
Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt den Grönemeyer-Song abspielen lassen, während Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz in den Saal gelaufen kam. Daraufhin meldete sich Grönemeyer-Anwalt Schertz. Die CDU überarbeitete anschließend ein YouTube-Video des Auftritts. Das Lied ist darin nicht mehr
zu hören.
Parteien dürfen bei ihren Wahlkampfauftritten Musik nutzen wie jeder andere Veranstalter auch, teilte die Gema mit, die sich um die Urheberrechte für
Musiker kümmert. Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra
um Erlaubnis fragen. „Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten
politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein
Musikverlag dagegen vorgehen“, erläuterte die Gema weiter.
Nach der CDU dürfen nun auch die Grünen das Lied Zeit, dass sich was dreht nicht mehr im Wahlkampf benutzen. „Wir haben heute
auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es
in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied ‚Zeit, dass sich was dreht‘ für Wahlkampfzwecke zu nutzen“, teilte Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz der Nachrichtenagentur dpa mit.
Sein
Mandant habe da eine klare Haltung und „wünscht grundsätzlich nicht,
dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu
ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt
werden“. Schon vor einigen Tagen hatte Grönemeyer dasselbe Verbot für die CDU ausgesprochen.