Alkohol in Lebensmitteln: Darauf ist zu achten | NDR.de – Ratgeber

Stand: 25.10.2024 10:56 Uhr

Alkohol steckt vielfach in verpackten Lebensmitteln. Doch für Verbraucher ist dies auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich, denn gekennzeichnet werden muss Alkohol als Zutat nur in der Zutatenliste.

von Christian Lang

Wer ohne Alkohol leben möchte oder auf Alkohol verzichten muss, sollte bei einigen abgepackten Lebensmitteln vorsichtig sein. Denn Alkohol versteckt sich in vielen Produkten, in denen dies nicht unbedingt zu erwarten ist: Beispielsweise in Crémetörtchen, Schokobrötchen, Kuchen oder Brioche. Nur wer die Zutatenliste aufmerksam liest, stößt auf den Inhaltsstoff Alkohol. Dieser wird auch als Ethylalkohol oder Ethanol deklariert. Einen prominenten Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt es nicht und so ein Hinweis auf Alkohol ist rechtlich auch nicht vorgesehen.

In einigen Fällen muss die Zutat Alkohol noch nicht einmal in der Zutatenliste vermerkt werden. Beispielsweise, wenn der Stoff als Lösungsmittel zur Aromenbildung verwendet wird. Auch die Menge des zugesetzten Alkohols muss nicht angegeben werden. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit analysierte bei 1200 potentiell alkoholhaltigen Lebensmitteln die exakten Inhaltsmengen. Als einer der Spitzenreiter trat Marzipan hervor: Bis zu 1,8 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. Doch auch in Aufbackbrötchen wurden hohe Werte nachgewiesen: Bis zu 1,5 Gramm Alkohol auf 100 Gramm. Die Werte reduzierten sich nach dem Aufbacken.

Alkohol in Lebensmitteln erkennen: So kann er heißen

Auf der Zutatenliste kann sich Alkohol auch hinter folgenden Bezeichnungen verstecken:

  • Ethanol / Äthanol
  • Ethylalkohol / Äthylalkohol
  • Trinkalkohol
  • E 334 = Weinsäure
  • E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol

Alkohol-Risiko für Schwangere und Kinder

Alkohol ist ein Nervengift, das im Verdacht steht, mitursächlich für über 200 verschiedene Krankheiten zu sein. Besonders bei der Entstehung und Bekämpfung von Krebs spielt Alkohol eine große Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat jüngst ihre Einschätzung zu der gesundheitsschädigenden Wirkung von Alkohol erneuert. Einen risikofreien Konsum gibt es demnach nicht. Selbst kleinste Mengen können schädlich sein und zum Beispiel ungeborene Kinder im Mutterleib schädigen.

Kinder sollten generell nicht mit Alkohol in Kontakt kommen. Denn in jungen Jahren bildet und prägt sich der Geschmackssinn. Wird Alkohol in Süßigkeiten verarbeitet, überdeckt die Süße den bitteren Eigengeschmack des Rauschmittels. Durch den Verzehr von alkoholhaltigen Produkten werden die Jüngsten schon an Alkohol gewöhnt.

Rückfall-Risiko für abstinent lebende Alkoholiker durch versteckten Alkohol

Auch abstinent lebende Alkoholiker sind durch Alkohol in Lebensmitteln gefährdet: Geruch und Geschmack des Stoffes können das Suchtgedächtnis im Gehirn aktivieren und einen Rückfall in die Alkoholsucht begünstigen. Da sich Alkohol durch natürliche Gärungsprozesse auch in Produkten wie Sauerkraut, Essig, Hefegebäck, Fruchtsäften und überreifen Bananen bildet, sollten Menschen, die auf Alkohol verzichten wollen, auch diese Produktgruppen meiden. Bei lose verkauften Waren, die keiner Kennzeichnungspflicht für Alkohol unterliegen, empfiehlt es sich, vor dem Kauf nachzufragen.

Getränke: Alkoholfrei ist nicht Alkohol-frei

Bei Getränken muss der Alkoholgehalt erst ab 1,2 Volumenprozent angegeben werden. Getränke unter 0,5 Prozent Alkoholanteil dürfen als „alkoholfrei“ deklariert werden. Bei Getränken wie Malzbier / Malztunk oder sogenannten alkoholfreien Bieren garantiert deshalb nur der Hinweis auf „0,0%“ Alkohol, dass diese Flaschen gänzlich frei von dem Stoff sind.

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