
83.000 Euro futsch
Muss die Bank bei Enkeltrick-Betrug haften?
30.01.2025, 15:33 Uhr
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Der sogenannte Enkeltrick, bei dem Kriminelle sich als Verwandte ausgeben und gutgläubige Angehörige um ihr Geld bringen, hat leider immer wieder Erfolg. Ein Senior macht nach einem Verlust von 83.000 Euro seine Bank für den Betrug mitverantwortlich. Mit Erfolg?
Ein durch einen Enkeltrick um 83.000 Euro geprellter Senior aus Nürnberg ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, sich das Geld von seiner Bank einzuklagen. Anders als der 84-jährige Mann sahen das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg keine Pflichtverletzung der Bank, wie das OLG mitteilte. So hatte die Bankmitarbeiterin den Mann mehrfach gefragt, ob ihm das Phänomen Enkeltrick bekannt sei. Die Bank hatte im Zivilprozess vorgebracht, dass ihre Mitarbeiter bezüglich des sogenannten Enkeltricks geschult seien.
Der Kläger hatte laut Gericht innerhalb von eineinhalb Stunden bei seiner Bankfiliale zweimal Bargeld in Höhe von insgesamt 83.000 Euro abgehoben. Das Geld musste er zunächst von einem Spar- auf das Girokonto überweisen. Im Nachhinein warf der Mann der Bank vor, dass diese trotz offenkundiger Anhaltspunkte für einen Enkeltrick-Betrug ausgezahlt und damit gegen ihre Schutz- und Warnpflichten verstoßen habe.
Bank vertraglich zur Auszahlung von Guthaben verpflichtet
Der Sicht des Mannes folgten weder das LG noch das OLG. Grundlage dafür war vor allem die Zeugenaussage der Bankangestellten, wonach der Senior in der Filiale sachlich, ruhig und unauffällig aufgetreten sei. Bei beiden Barabhebungen habe die Bankmitarbeiterin mehrfach nachgefragt, ob ihm der Enkeltrick bekannt sei, was dieser bejahte und damit entkräftete, dass er direkt mit seiner Enkeltochter gesprochen habe. Eine weitere Nachfragepflicht war von den Mitarbeitern der Bank nicht zu verlangen.
Das OLG verwies darauf, dass eine Bank vertraglich zur Auszahlung von Guthaben verpflichtet ist und dass der Kunde keine Rechenschaft über die Verwendung abzugeben habe. Nach einem Hinweis auf die Chancenlosigkeit seiner Klage nahm der Senior die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück, wodurch dieses rechtskräftig wurde.