
Demnach mussten die im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017 insgesamt rund 1,8 Millionen Euro zahlen, unter anderem wegen der Annahme unzulässiger Spenden, falscher Angaben in Rechenschaftsberichten oder zweckwidriger Verwendung von Fraktionsmitteln.
Bei der AfD fielen der Übersicht zufolge vor allem unzulässige Zuwendungen der Schweizer Goal AG für Wahlwerbung in den Landtagswahlkämpfen 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen ins Gewicht, außerdem eine Spende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Noch keine Bestandskraft hat eine Forderung über gut 108.000 Euro. Die AfD hat gegen den Bescheid geklagt und inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Die AfD verwies auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ auf ihre kurze Parteigeschichte. „Insbesondere in den ersten Jahren konnte die AfD bisher nicht auf den Erfahrungsschatz im Umgang mit Spenden zurückgreifen, den andere Parteien in Jahrzehnten gesammelt haben“, sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter der Zeitung. Heute prüfe man jede Spende streng, es gebe ein Sechs-Augen-Prinzip sowie intensive Schulungen für die Gliederungen.
